Förderung und Finanzierung von Weiterbildung und Studium
Finanzierung Weiterbildung (Info Stiftung Warentest)
Meisterbafög
Meisterbafög (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) bei folgenden Weiterbildungen:
- Leitung einer Station- oder Pflegeeinheit
- Leitung des Pflegedienstes für stationäre Einrichtungen der Altenhilfe und ambul. Dienste (1100 Std.zzgl Praktikum)
- Leitung des Pflegedienstes nach DKG-Richtlinie (2000 Std.)
- Fachpfleger/in für Gerontopsychiatrie (400 Std. zzgl. Praktikum)
Downloads zum Meisterbafög
Informationsblatt Meisterbafög
Aktuelle Antragsformulare erhalten Sie unter www.meisterbafoeg.info/de/115.php
Weitere Infos: www.meister-bafoeg.info
Förderung für Mitarbeiter durch das WeGebAu-Programm (ab 2012)
- Alle Mitarbeiter in Betrieben unter 250 Mitarbeitern können anteilige Förderung erhalten, wenn Sie während der Weiterbildung weiter beschäftigt sind und freigestellt werden. Bei der Förderhöhe spielt das Alter eine Rolle. Beschäftigte unter 45 Jahren können dabei Förderung erhalten, wenn der Arbeitsgeber sich mit mindestens 50 % an der Lehrgangskosten betetiligt. Die anteiligen Weiterbildungskosten übernimmt die Agentur für Arbeit, indem man dort Bildungsgutscheine beantragt. Dabei werden häufig keine Aufstiegsfortbildungen gefördert (Beispiel: Jemand arbeitet als Pflegekraft ohne Führungsaufgaben und möchte eine PDL-Weiterbildung machen). Gefördert wird aber die "Anpassung" (Beispiel: Sie arbeiten bereits als Stationsleitung, PDL bzw. als deren Stellvertretung und möchten nun die Weiterbildung hierzu absolvieren).
- Auch Arbeitnehmer mit Berufsabschluss können gefördert werden, wenn Sie aufgrund von Familienphasen, Pflegezeiten oder Arbeitslosigkeit mindestens 4 Jahre nicht im erlernten Beruf tätig sein konnten.
- Darüber hinaus können ungelernte Arbeitnehmer, und Arbeitnehmer (Alter spielt keine Rolle) die mehr als vier Jahre berufsfremd eingesetzt sind, mit dem Programm "WeGebAU" zertifizierte Teilqualifikationen, wie z.B. Grundqualifikation Gerontopsychiatrie erwerben. Während der Teilnahme an der Weiterbildung kann der Arbeitgeber einen Zuschuss des Tariflohnes zum Arbeitsentgelt erhalten. Dem Arbeitnehmer werden die Weiterbildungskosten, sowie alle zusätzlich anfallenden Kosten erstattet.(z.B. Fahrt,-Kinderbetreuungs,-Übernachtungskosten)
- Voraussetzung ist eine Anerkennung der Bildungsstätte und der Lehrgänge durch die Agentur für Arbeit. Alle Lehrgänge der Also Akademie ab 2 Wochen Dauer sind hierfür mit der Zulassungsnummer 402168 AZWV MASS anerkannt. Zu der Förderung können sie sich durch die örtlichen WeGebAU-Programm Berater der Agentur für Arbeit beraten lassen.
AZWV-Zulassung (DQS-Zertifiziert)
Finanzierungshilfen der Länder
- Qualifizierungsschecks in Hessen bis zu 500 € oder 50 % der Kursgebühr für alle Lehrgänge (Personen über 45 und un-/angelernte Personen ohne Altersbeschränkung aus kleinen- und mittleren Unternehmen) http://www.qualifizierungsschecks.de/index.htm
- Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen bis zu 500 € oder 50 % der Kursgebühr für alle Lehrgänge (verschiedene Personengruppen) http://www.bildungsscheck.nrw.de
- Qualischecks in Rheinland-Pfalz bis zu 500 € oder 50% der Kursgebühr für alle Lehrgänge (Personen ab 45) http://www.qualischeck.rlp.de
Bundesweite Prämiengutscheine für Bildung (ab 2012)
- Einen Prämiengutschein bis zu 500 Euro können alle Erwerbstätigen alle 2 Jahre bekommen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro bzw bei Verheirateten bis zu 40.000 Euro haben. Sie müssen einen Arbeitsvertrag mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit haben. Der Prämiengutschein kommt nicht in Frage, wenn der Kurs anderweitig gefördert wird (z.B. WeGebAU, Meister-Bafög). Beratungsstellen informieren Sie in ganz Deutschland - wo genau erfahren Sie unter der Hotline 0800/2623000 oder unter www.bildungspraemie.info oder über eine E-Mail an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de. Für einen Prämiengutschein vereinbart man mit einer zuständigen Beratungsstelle (z.B. für Heidelberg die Volkshochschule Heidelberg unter 06221-9119-40) einen Termin. Für den Termin benötigt man dann den letzten Einkommensteuerbescheid, einen Tätigkeitsnachweis und muss den Bildungsanbieter sowie mögliche Alternativen nennen, bei denen man den ersehnten Lehrgang/Abschluss machen möchte. Die Beratungsstelle stellt den dann Gutschein mit Weiterbildungsziel und Weiterbildungsanbieter aus. Danach kann man sich bei dem gewünschten Lehrgang anmelden. Eine Reservierung vorher ist jedoch zu empfehlen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Weitere Förderungsmöglichkeiten/Stipendien für Weiterbildung und Studium
- Förderung durch die Berufsgenossenschaft (bei betrieblich bedingten Unfällen)
- Förderung durch das Arbeitsamt (bei Arbeitslosigkeit oder konkreter Bedrohung durch Arbeitslosigkeit, in Einzelfällen auch als Rehabilitationsmaßnahme)
- Förderung durch die BfA (als Rehabilitationsmaßnahme)
- Begabtenstipendien für Weiterbildung und Studium z.B.
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH,Lievelingsweg 102-104, 53119 Bonn (Tel: 0228/629310) www.begabtenfoerderung.de
Gefördert werden u.a. junge Leute unter 25 mit Anrechnungszeiten auch bis 28 Jahre, die in ihrer Abschlussprüfung eine Durchschnittsnote von 1,9 oder besser erreicht haben bzw. eine Empfehlung bekommen haben - die Förderung umfasst bis zu drei Jahre bis maximal 5100 Euro. Stipendiatinnen und Stipendiaten können mit diesem Geld auch ein Studium finanzieren, wenn sie einer Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgehen und der gewählte Studiengang auf die Ausbildung und Berufstätigkeit aufbaut. Förderfähig sind dabei die Kosten des Studiums, nicht jedoch der Lebensunterhalt. - Stipendien für Studium durch www.aufstiegdurchbildung.info. Hierbei sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung erforderlich, der Antrag muss vor dem zweiten Fachsemester eingereicht werden (am besten also vor dem ersten Semester), die Förderhöhe pro Jahr ist bis maximal 1700 Euro vorgesehen.
- Stipendien speziell für die Pflege (Fortbildung und Studium) gibt es auch bei der B.Braun-Stiftung
- Viele Informationen vom Bundesverband deutscher Stiftungen zum Thema Studienförderung sind auf seiner Homepage zu finden.
- Fortbildungen im Bereich Demenz durch das "Internationales Studien- und Fortbildungsprogramm Demenz" durch die Robert-Bosch Stiftung
Steuerliche Absetzbarkeit/Steuer - und Sozialversicherungsfreiheit
Sämtliche Ausgaben für berufliche Bildung (auch Umschulungen) sind nach Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofes steuerlich absetzbar (Aktenzeichen: BFH 2002 VI R 137/01 und BFH 2002 VI R 120/01). Dabei gibt es laut Urteil keinen steuerlichen Unterschied mehr zwischen ausgeübten Beruf und Ausbildung.
Begründung: In der heutigen Arbeitsmarktlage sei es unverzichtbar, ständig dazu zu lernen. Dazu gehören i.d.R. ohne Begrenzung Lehrgangsgebühr, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Verpflegungspauschale bzw. Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkosten (mit eigenem Auto 30 Cent pro KM) und sogar Miete, Strom und Reinigung des Arbeitszimmers bis zu 1250 €, in dem Schulungen vor- und nachbereitet werden (Stand August 2005).
Studiengänge, die durch den Arbeitgeber bezahlt werden, sind nicht als Arbeitslohn zu werten und sind damit für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuer und sozialversicherungsfrei (Änderung seit Juli 2009 § 1 Absatz 1 Satz 1 SvEV - Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgeltsowie in Verbindung mit § 8 Absatz 2 Nr. 10 BVV-Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbetrages). Es empfiehlt sich, eine eine schriftliche Entscheidung der jeweiligen Finanzbehörde einzuholen, dass die vom Arbeitgeber getragenen oder übernommenen Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind.
Kosten, die einem Steuerpflichtigen für ein Erststudium entstehen, können dann als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist. In einem solchen Fall steht das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten von Erststudien und Erstausbildungen der Absetzbarkeit der beruflich veranlassten Kosten des Studiums nicht entgehen. Der BFH hat entschieden, dass § 12 Nr. 5 EStG kein Abzugsverbot für Werbungskosten enthält. Nach der Rechtssprechung des BFH sind Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen Werbungskosten, wenn ein Veranlassungszusammenhang mit einer, gegebenenfalls auch späteren beruflichen Täötigkeit besteht (BFH Urteil vom 18.6.2009, VI R 14/07).
Beschäftigungsvereinbarung/Arbeitsverpflichtung
Eine Möglichkeit der Finanzierung ist auch die teilweise oder volle Kostenübernahme sowie die teilweise oder volle Freistellung durch den Arbeitgeber für die Weiterbildung. Dieses wird dann häufig mit einer Verpflichtung gekoppelt, das der/die Arbeitnehmer/in eine gewisse Zeit nach Abschluss der Weiterbildung in der Einrichtung verbleiben muss oder im Falle einer Kündigung durch den/die Arbeitnehmer/in die Förderung (Kursgebühr, freigestellte Zeit) i.d. R. jahresanteilig zurückzahlt. Gesetzliche Vorgaben gibt es hier keine. Grundsätzlich können die Modalitäten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in frei vereinbart werden. Das ist jedoch rechtlich nicht ganz einfach. Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.01.09 entschieden, dass die Bindung an das Unternehmen nicht unangemessen lange sein darf, sonst kann es sein, dass durch den Arbeitnehmer/in keine Kosten mehr zurückgezahlt werden müssen. In diesem Urteil sowie anderen Gerichtsurteilen werden hier häufig 24 Monate als Obergrenze der Verpflichtung genannt. (Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 14.1.09 - 3 AZR 900/07).
Bildungsdarlehen
- Denkbar zur Finanzierung des Studiums ist ein Bildungskredit des Bundes für Schüler und Studenten in fortgeschrittenen Bildungsphasen (z. B. für die Hauptstudienphase) Bildungskredit online bzw. KFW-Förderbank
- Neu ab 2009 sind Weiterbildungsdarlehen, die bei öffentlich-rechtlichen Banken (Sparkassen) in Anspruch genommen werden können.
- In Einzefällen ist eine Förderung durch Bildungsfonds möglich: www.bildungsfonds.de
- Die meisten Banken wie Deutsche Bank, Dresdner Bank, Sparkassen haben ebenfalls Bildungskredite im Angebot. Hier ist aber das Alter der/des Antragstellers/stellerin häufig begrenzt auf z.B. 30 Jahre. Eine Alternative ist dann ein "normaler" Kredit.
- Gute Informationen zu Bildungskrediten gibt es auch auf den Seiten www.studienkredite.org und www.studies-online.de






