1.1 An den Lehrgängen und Weiterbildungsangeboten von ALSO kann jede Person teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
1.2 Soweit für einen angestrebten Abschluß Zugangs-voraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach SGB III in Anspruch genommen werden soll.
1.3 Die Zugangsvoraussetzungen sind auch von der/dem TeilnehmerIn selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.
2.1 Für jeden Lehrgang ist ein ALSO-Anmeldeformular auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt die/der TeilnehmerIn die Teilnahmebedingungen an. Mit der Zusage der ALSO wird die Anmeldung verbindlich.
3.1 Die Daten der/des TeilnehmerIn werden EDV-gestützt erfasst und bearbeitet sowie im erforderlichen Umfang an die etwaigen Förderungsgeber weitergeleitet.
4.1 Für die Teilnahme an den Weiterbildung werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe vom Kursangebot abhängig ist.
4.2 Für Lehrgänge und Kurse, die länger als drei Monate dauern, wird die Kursgebühr in monatlichen Raten erhoben.
4.3 Punkt 4.2 gilt nicht, wenn für den/die Teilnehmer/in ein Bildungsgutschein aufgrund einer landesrechtlichen Grundlage oder ein Prämiengutschein nach den Regelungen der Bildungsprämie des Bundes vorliegt. In diesem Fall ist die auf den/die Teilnehmer/in entfallene anteilige Kursgebühr (Kursgebühr minus Anteil Bildungsgutschein/-prämie) bis 21 Tage nach Kursbeginn vollständig zu entrichten, bei Lehrgängen und Kurse, die länger als ein Jahr dauern, in jährlichen Raten.
4.4 Bei Inanspruchnahme einer Förderung nach SGB III erklärt sich die/der TeilnehmerIn, entsprechende Vereinbarungen zwischen der Maßnahmenträgerin und dem Arbeitsamt vorausgesetzt, dass die Lehrgangsgebühren vom Arbeitsamt direkt an die Maßnahmenträgerin gezahlt werden.
5.1 ALSO erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebotes. ALSO behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden.
5.2 Der Wechsel einer/eines DozentIn ist keine Änderung in diesem Sinne.
5.3 ALSO behält sich vor, aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen, Lehrgänge zu verschieben oder abzusagen.
5.4 Nach Abschluss des Lehrganges erhält der/die Teilnehmer/in eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel des Lehrganges (Maßnahme).
6.1 Bei einer beantragten Förderung nach SGB III kann die/der TeilnehmerIn im Falle der Förderungsablehnung von der Teilnahme kostenlos zurücktreten.
7.1 Die Teilnahme an Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate kündbar, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate.
7.2 Eine Kündigung vor Beginn des Lehrganges ist bis 14 Tage vor Beginn kostenfrei möglich. Eventuell bezahlte Gebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet.
7.3 Zudem gelten die Bestimmungen des BGB bezüglich einer außerordentlichen Kündigung bzw. einer Kündigung aus wichtigem Grund.
7.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von Kursmodulen gilt nicht als Kündigung.
7.5 Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
Die/der TeilnehmerIn verpflichtet sich
8.1 die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
8.2 die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten,
8.3 den Anweisungen der MitarbeiterInnen von ALSO im Rahmen der Hausordnung zu befolgen,
8.4 regelmässig an den Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
9.1 ALSO behält sich vor, TeilnehmerInnen, die gegen die Pflichten als TeilnehmerIn vorsätzlich oder grob fahrlässig verstossen, ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschliessen.
9.2 ALSO steht ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn
In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet.
10.1 ALSO haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Sie haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen
11.1 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform