
Fördermöglichkeiten
Für nahezu jeden unserer Kurse sind Förderungen aus verschiedenen Mitteln möglich.
Die Weiterbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen mit pflegerischer Ausbildung und Berufserfahrung in der Pflege, die pädagogisch-praktische Aufgaben in den Institutionen übernehmen und an der Ausbildung neuer Pflegekräfte mitwirken möchten.
Die Anleitung und Einarbeitung von neuen Mitarbeiter/innen und Auszubildenden sind zwei wesentliche Bausteine der Personal- und Organisationsentwicklung der Einrichtung. Zudem wird der Anleitung im neuen Altenpflegegesetz, im neuen Krankenpflegegesetz und im neuen Pflegeberufegesetz (ab 2020) eine wichtige Rolle in der Ausbildung zugewiesen.
Eine professionelle Anleitung und Einarbeitung
Mit dieser Weiterbildung verbinden wir folgende Zielsetzungen:
Die TeilnehmerInnen sollen
Manchmal werden die Begriffe Mentor/in und Praxisanleiter/in synonym benutzt. Früher wurden als Praxisanleiter/innen auch die praktischen Lehrer in Fachschulen bezeichnet. Nach den neuen Ausbildungsgesetzen (Altenpflegegesetz, Krankenpflegegesetz) sind mit Praxisanleitung ausbildende Berufspraktiker in Pflegeeinrichtungen gemeint.
Diese Weiterbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und umfasst 200 Stunden. Der derzeitige Entwurf der Ausbildung- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetzes sieht die Einführung von 300 Stunden vor. Bei Bedarf wird daher eine 100-stündige Ergänzung angeboten.
Die Leistungsnachweise beziehen sich in Inhalt und Form auf Situationen aus dem Arbeitsalltag. Zielsetzung ist die Erweiterung von persönlichen Kompetenzen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer/innen ein ausführliches Zertifikat, das die Lehrgangsinhalte, den Stundenumfang und die Leistungsnachweise enthält. Voraussetzungen dafür sind