Fördermöglichkeiten
Für nahezu jeden unserer Kurse sind Förderungen aus verschiedenen Mitteln möglich.
Diese Weiterbildung richtet sich an all jene, die bereits als Heimleitung bzw. stellvertretende Heimleitung arbeiten oder sich auf die Position vorbereiten. Die Anforderungen Anforderungen an die Position der Heimleitung ist im Heimrecht des Bundes bzw. der Länder geregelt. Da das Heimrecht inzwischen in den meisten Bundesländern unterschiedliche Landespersonalverordnungen hervorgebracht hat, unterscheiden sich die Qualifikationsanforderungen der Bundesländer an die Heimleitung. Dabei sind drei Punkte zu beachten:
Die Anforderungen an den Ausgangsberuf/die Grundqualifikation sind in vielen Bundesländern ähnlich geregelt. Gefordert ist eine Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss. In einzelnen Bundesländern gibt es aber Abweichungen hiervon.
In vielen Bundesländern wird zwingend eine Weiterbildung mit bestimmten Inhalten und Stundenumfang gefordert, in anderen Bundesländern kann die Weiterbildung kompensierend auf die Berufserfahrung angerechnet werden. Teilweise hängt der Weiterbildungsbedarf auch von der zugrundeliegenden beruflichen Qualifikation ab.
Unter den gegebenen verschiedenen gesetzlichen Voraussetzungen ist es unser Ziel, eine Qualifikation anzubieten, die eine Beschäftigungsmöglichkeit über das eigenen Bundesland hinaus bietet und damit zukunftssicher ist. Dennoch ist eine ausführliche telefonische Beratung im Vorfeld durch uns zu empfehlen. Für das Bundesland Bayern ist der angebotene Kurs formal nicht geeignet, da dort eine höhere Gesamtstundenzahl gefordert wird, die in anderen Bundesländern nicht notwendig ist. Für Bayern-Interessenten bieten wir aber eine alternative Weiterbildungslösung an, die wir Ihnen gerne am Telefon aufzeigen.
Die Weiterbildung orientiert sich daher an den rechtlichen Vorgaben der einzelnen Bundesländer sowie an den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen der Position als Heimleitung. Beim Aufbau der Weiterbildung werden zudem zwei weitere Ziele verfolgt: Die Erarbeitung von Grundlagen für die Position der Heimleitung sowie die aktuelle Unterstützung bei der täglichen Arbeit.
Diese Weiterbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und umfasst 750 Stunden. Hiervon werden aber nur 510 Stunden Seminarzeit benötigt. 190 Stunden werden in Selbststudienform mit Fernlehrbriefen absolviert und 50 Stunden werden pauschal für die Anfertigung einer Hausarbeit angerechnet. Durch die Fernstudienanteile wird die Präsenzzeit deutlich reduziert: Das spart Zeit und Geld. Gleichzeitig bleibt der kontinuierliche Austausch mit den Dozenten/innen und anderen Teilnehmern/innen gewahrt. Hierdurch kann der Lernerfolg am besten garantiert werden.
Die Zeiten für das Selbststudium und die Anfertigung der Hausarbeit können weitgehend selbst gestaltet werden. Die Hausarbeit soll inhaltlich die Arbeit in der eigenen Einrichtung unterstützen - d.h. die Teilnehmenden können die Wahl des Schwerpunkthemas mit eigenen Interessen verbinden.
Für Personen mit kaufmännischer Ausbildung oder in der öffentlichen Verwaltung ist in obigen Ländern eine (sozial-)pflegerische bzw. (sozial-) pädagogische Zusatzqualifikation für die Heimleitung vorgeschrieben. Hierzu eigenen sich unsere Lehrgänge Palliative Care und Kompaktkurs Gerontopsychiatrie.
Folgende Lehrgänge können sie unter Anrechnung erbrachter Seminarstunden ergänzen:
Haben Sie Fragen hierzu? Wir beraten Sie gerne!
Die Leistungsnachweise und Prüfungen beziehen sich in Inhalt und Form auf Situationen aus dem Arbeitsalltag. Zielsetzung ist die Erweiterung von persönlichen Kompetenzen. Eine Hausarbeit ist anzufertigen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer/innen ein ausführliches Zertifikat, das die Lehrgangsinhalte, den Stundenumfang und die Bewertung der Leistungsnachweise enthält. Voraussetzungen dafür sind
und
Bei einer anderen Qualifikation bitten wir darum, telefonisch Kontakt zu uns aufzunehmen, damit wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten der Qualifikation besprechen können.