Fördermöglichkeiten
Für nahezu jeden unserer Kurse sind Förderungen aus verschiedenen Mitteln möglich.
Diese Weiterbildung richtet sich an all jene, die bereits als Leitung oder stellvertretende Leitung des Pflegedienstes in einem ambulanten Dienst oder einer kleineren stationären Einrichtung arbeiten und die sich auf die Position vorbereiten.
Ein intensiver Wettbewerb, anspruchsvollere Kunden sowie Angehörige, der schwierige Fachkräfte-Arbeitsmarkt, eine breites Dienstleistungsangebot, Qualitätsaspekte und nicht zuletzt politisch-gesetzliche Entwicklungen fordern von den Führungskräften ein hohes Qualifikationsniveau. Vor allem in den Bereichen Personal und betriebswirtschaftliche Steuerung liegen die Schlüssel für die Zukunft der stationären Einrichtung.
In der Weiterbildung werden die Grundqualifikationen für dieses breite Aufgabenspektrum vermittelt. Gute Erfahrungen haben wir damit gemacht, dass sowohl Personen, die bereits in der Position erfahren sind als auch solche, die sich darauf vorbereiten, in der Weiterbildungsgruppe zusammen arbeiten.
Die Weiterbildung orientiert sich an rechtlichen Vorgaben sowie an gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen bezüglich der Position der verantwortlichen Pflegefachkraft. Als rechtliche Grundlagen sind dabei insbesondere die Vorgaben nach SGB XI sowie die zusätzlichen Anforderungen einzelner Länder zu nennen.
Die Weiterbildung soll die Teilnehmenden bereits während der Weiterbildung in ihrer praktischen Arbeit unterstützen. Um das zu erreichen, werden die Inhalte der Lernveranstaltung und der Lernsituationen auf die Erfahrungsgrundlage der Teilnehmer abgestimmt. Praktisch bedeutet dies, dass Wissen, Kompetenzen und Ideen der Teilnehmenden in den Unterricht einbezogen und weiterentwickelt werden.
Diese Weiterbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und umfasst inklusive einer Hausarbeit 660 Stunden.
Hiervon werden aber nur 460 Stunden Seminarzeit benötigt. 150 Stunden werden in Selbststudienform mit Fernlehrbriefen absolviert und 50 Stunden werden pauschal für die Anfertigung einer Hausarbeit angerechnet.
Die Zeiten für das Selbststudium und die Anfertigung der Hausarbeit können weitgehend selbst gestaltet werden. Die Hausarbeit soll inhaltlich die Arbeit in der eigenen Einrichtung unterstützen - d.h. die Teilnehmenden können die Wahl des Schwerpunkthemas mit eigenen Interessen verbinden.
Folgende Lehrgänge können sie unter Anrechnung erbrachter Seminarstunden ergänzen:
Haben Sie Fragen hierzu? Wir beraten Sie gerne!
Die Leistungsnachweise und Prüfungen beziehen sich in Inhalt und Form auf Situationen aus dem Arbeitsalltag. Zielsetzung ist die Erweiterung von persönlichen Kompetenzen. Eine Hausarbeit ist anzufertigen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer/innen ein ausführliches Zertifikat, das die Lehrgangsinhalte, den Stundenumfang und die Bewertung der Leistungsnachweise enthält. Vorsetzungen sind: